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   KG, 20.06.2016 - 25 U 68/15   

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https://dejure.org/2016,28772
KG, 20.06.2016 - 25 U 68/15 (https://dejure.org/2016,28772)
KG, Entscheidung vom 20.06.2016 - 25 U 68/15 (https://dejure.org/2016,28772)
KG, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - 25 U 68/15 (https://dejure.org/2016,28772)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Observierung des Geschädigten durch Privatdetektei im Haftpflichtversichererauftrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der

    Auszug aus KG, 20.06.2016 - 25 U 68/15
    Dabei werden die verschiedenen Schutzbereiche nach Sozialsphäre, Privatsphäre und Intimsphäre voneinander getrennt (vgl. BGH NJW 2005, 592; NJW 2012 771; NJW 201 3, 1681), die sich insbesondere durch die Intensität des Persönlichkeitsschutzes unterscheiden.

    Den geringsten Schutz genießt die sogenannte Sozialsphäre, die den Bereich betrifft, in welchem sich das Persönlichkeitsrecht des Berechtigten in Beziehungen zu seiner Umwelt vollzieht (vgl. BGH NJW 2012, 771 Tz 15).

  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1128/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Veröffentlichung eines

    Auszug aus KG, 20.06.2016 - 25 U 68/15
    Die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes rechtfertigt nur bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen, die nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden können, die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes (vgl. BGH NJW 2014, 2019 Tz 38 m. w. N. zur Rechtsprechung des BGH).
  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus KG, 20.06.2016 - 25 U 68/15
    Zu diesem Zwecke bedarf es einer Güter- und Interessenabwägung; Rechtswidrigkeit ist erst dann gegeben, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. BGH NJW 2012, 3645 Tz 15; NJW 2013, 790 Tz 13).
  • BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und

    Auszug aus KG, 20.06.2016 - 25 U 68/15
    Die Privatsphäre umfasst den räumlich und thematisch zu bestimmenden Lebensbereich, zu dem andere Menschen nach der sozialen Anschauung nur mit Zustimmung des Betroffenen Zugang haben (vgl. BGH NJW 2012, 763 Tz 10).
  • BGH, 18.09.2012 - VI ZR 291/10

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Wort- und Bildberichterstattung über die

    Auszug aus KG, 20.06.2016 - 25 U 68/15
    Zu diesem Zwecke bedarf es einer Güter- und Interessenabwägung; Rechtswidrigkeit ist erst dann gegeben, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. BGH NJW 2012, 3645 Tz 15; NJW 2013, 790 Tz 13).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2002 - 6 U 104/01

    Überwachung eines Mitbewerbers durch eine Detektei: Herausgabeanspruch

    Auszug aus KG, 20.06.2016 - 25 U 68/15
    Der Begriff des Verbreitens i. S. v. § 22 KUG ist weit auszulegen; er meint nicht nur die öffentlichen Verbreitung i. S. v. § 17 KUG, sondern jeder Art der Verbreitung, selbst das Verschenken eines Fotos im privaten Bereich (OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.5.2002, 6 U 104/01 Tz 8 nach juris m. w. N.).
  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 308/03

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Gynäkologen durch namentliche

    Auszug aus KG, 20.06.2016 - 25 U 68/15
    Dabei werden die verschiedenen Schutzbereiche nach Sozialsphäre, Privatsphäre und Intimsphäre voneinander getrennt (vgl. BGH NJW 2005, 592; NJW 2012 771; NJW 201 3, 1681), die sich insbesondere durch die Intensität des Persönlichkeitsschutzes unterscheiden.
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus KG, 20.06.2016 - 25 U 68/15
    Grundsätzlich ist festzuhalten, dass niemand allgemeinen Schutz davor verlangen kann, außerhalb seines befriedeten Besitztums beobachtet zu werden (vgl. BGH NJW 1995, 1955).
  • BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08

    Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit

    Auszug aus KG, 20.06.2016 - 25 U 68/15
    Zwar kann zur Erlangung von erstrebten Feststellungen für die gerichtliche Verwertung im Einzelfall ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht von observierten Personen verhältnismäßig sein, wenn er sich auf stichprobenartige Beobachtungen beschrankt (vgl. BGH Beschluss vom 15.05.2013, XII ZB 107/08).
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